Elternmitwirkung

Eltern können sich aktiv am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung wahrnehmen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Schule ihres Kindes mitzugestalten, zu unterstützen und zu einer positiven Schulentwicklung beizutragen.

 

Im Schulgesetz finden sich drei Mitwirkungsorgane, in denen Eltern vertreten sind. Diese Gremien sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.

 

Klassenpflegschaft: Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die gewählten Klassenvertreter*innen nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil.

 

Schulpflegschaft: Die Schulpflegschaft setzt sich aus den gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen. Sie ist die Interessenvertretung aller Eltern und dient als Gremium, den Wünschen und Anregungen aus der Elternschaft Gehör zu verschaffen. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen.

 

Schulkonferenz: Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem Eltern, Schüler*innen sowie Lehrer*innen vertreten sind. Die Schulkonferenz entscheidet u.a. über das Schulprogramm, setzt die beweglichen Ferientage fest, entscheidet über den Einsatz von Lehrmitteln oder stimmt über die Schulordnung ab.