Berufsvorbereitung

Die Berufspraxisstufe ( kurz BP) ist konzipiert als eine Form der praktischen Vorbereitung auf das Berufsleben für Menschen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung, um nach dem Ende der Schulpflicht die Berufsschulpflicht zu erfüllen. Sie richtet sich an Jugendliche in ihrem 10. und 11. Schulbesuchsjahr. Die Schulpflicht erstreckt sich hier bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Das Konzept der BP sieht viele lebenspraktische Arbeitsbereiche vor. So sind wir in der Schule beispielsweise für die gesamte Wäsche und viele weitere Bereiche, wie z.B. den Garten und die Fahrradwerkstatt zuständig. Unser Ziel ist es ein Arbeitsverhalten aufzubauen bzw. zu stärken. Dabei ist die Ausdauer ein großes Thema, auf das wir an unserem Werkstatttag noch einmal besonders eingehen.

 

Praktikumsdurchführung in den Werkstätten für behinderte Menschen

Die Schüler*innen der Berufspraxisstufe absolvieren mindestens einmal im jeweiligen Schuljahr ein Praktikum in den Werkstätten der Lebenshilfe Eitorf oder Much oder auch auf dem Eichhof. Die Bereitstellung dieser Praktikumsplätze erfolgt in Kooperation von Schule und Werkstätten. Die Schüler*innen erhalten so Gelegenheit, in ihrer Schulzeit ihren möglichen späteren Arbeitsort/Arbeitsplatz kennen zu lernen und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Der Praktikumsort richtet sich nach dem Wohnort oder den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Schüler*innen. Die Werkstätten für behinderte Menschen bieten in der Regel ein zweiwöchiges Praktikum an. Nach Absprache bieten die Werkstätten einen Besuchs- bzw. Infotag für Eltern und Erzieher*innen an. Die Praktikant*innen werden durch ihre Lehrer*innen durch regelmäßige Besuche unterstützt, bei denen etwaige Fragen und Probleme geklärt werden können. Am Ende der Praktikumszeit erfolgt ein Abschlussgespräch mit dem/r Praktikumsleiter*in, dem/r Praktikanten/ Praktikantin, dem/r betreuenden Lehrer*in und gegebenenfalls mit den Eltern und/oder Erzieher*innen. Die Fahrten zu den Werkstätten erfolgen in frühzeitiger Absprache mit dem Schulverwaltungsamt, welches die Taxifahrten zwischen Schule und Werkstatt koordiniert.

 

Praktika in Betrieben des sog. Ersten Arbeitsmarktes

Die Schüler*innen der Berufspraxisstufe haben je nach Kompetenz die Möglichkeit ein Praktikum auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu absolvieren. Dieses Praktikum dient sowohl der Überprüfung eigener Vorstellungen des/der Praktikanten/in in Bezug auf seine/ihre berufliche Tätigkeit als auch der Erstellung eines realistischen Tätigkeitsprofils, das nicht zwingend zu einer Arbeit auf dem Ersten Arbeitsmarkt führen muss. Im Idealfall initiieren die Schüler*innen gemeinsam mit ihren Eltern oder ErzieherInnen die Suche einer Praktikumsstelle. Die Zustimmung zur Praktikumsstelle muss durch die Schule erfolgen, da die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von dieser begleitet wird und die Verantwortung auch während des Praktikums bei der Schule liegt. Je nach Fähigkeiten, Wunschvorstellungen der Schüler*innen und der realistischen Perspektive bezüglich eines zukünftigen Arbeitsplatzes ist es erforderlich mit dem Integrationsfachdienst (IFD) zu kooperieren. Die Dauer des Praktikums sollte mindestens zwei Wochen betragen. Die Praktikanten werden durch ihre Lehrer*innen durch regelmäßige Besuche unterstützt, bei denen etwaige Fragen und Probleme geklärt werden können. Am Ende der Praktikumszeit erfolgt ein Abschlussgespräch mit dem/r Praktikumsleiter*in, dem/r Praktikanten/Praktikantin, dem/r betreuenden Lehrer*in und gegebenenfalls mit den Eltern und/oder ErzieherInnen und dem Integrationsfachdienst.

 

Praktikumsvorbereitung

Im Rahmen der Praktikumsvorbereitung setzen sich die Schüler*innen mit ihren Erwartungen, aber auch mit ihren Ängsten und Unsicherheiten im Hinblick auf das Praktikum auseinander. Sie bekommen die Möglichkeit, Erwartungen und Wünsche zu benennen und werden über Regeln des Arbeitslebens und der Zusammenarbeit mit Kolleg*innen sowie Vorgesetzten informiert. Praktikumsnachbereitung In einer Praktikumsauswertung werden die Erfahrungen schließlich gebündelt und Möglichkeiten eröffnet, neue Ziele und nächsten Schritte im Prozess beruflicher Orientierung zu formulieren. Die Nachbereitung dient dazu, eigene Vorstellungen von der Arbeit in der Werkstatt und auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu überprüfen, die eigenen Stärken, Fähigkeiten und Interessen einzuschätzen und weiter zu entwickeln. Mit der Agentur für Arbeit besteht eine Kooperationsvereinbarung. An der Berufsberatung nehmen alle Schüler*innen teil, die zum Schuljahresende die Schule verlassen werden (in der Regel nach 11 Schulbesuchsjahren). Die Anmeldung zur Berufsberatung erfolgt durch die Schule in Absprache mit den Eltern. In der Beratung wird der/die betreffende Schüler*in bei der Agentur für Arbeit angemeldet. Über den weiteren beruflichen Weg wird individuell entschieden (teilweise in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst). Für das Beratungsgespräch müssen folgende Unterlagen vorliegen: • Zeugnis des letzten Schuljahres • Schwerstbehindertenausweis (falls vorhanden) und der entsprechende Bescheid des Versorgungsamtes • Ärztliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass eine Behinderung vorliegt • Urkunde, falls eine Betreuung eingerichtet ist.

 

  Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!